Niederlassungseinheit
Sie wollen keine Gesellschaft belgischen Rechts gründen, um Ihre Tätigkeiten in Belgien auszuüben. Sie wollen auch keinen Verantwortlichen beauftragen, der die Interessen Ihres Unternehmens in Belgien wahrnehmen könnte.
Sie eröffnen eine Verkaufsstelle, eine Produktionseinheit, ein Büro, einen Verwaltungssitz oder eine andere Einheit an einem geografisch identifizierbaren Ort, die Sie vom Firmensitz Ihrer Tätigkeiten im Ausland aus verwalten: Sie gründen eine Niederlassungseinheit.
Bedingungen
- Eine regelmäßige Tätigkeit in Belgien
- Eine Adresse
Formalitäten
- Prüfung des Zugangs zum Beruf
- Genehmigungsantrag für Wandergewerbe/Schausteller
- Eintragung in die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) und Zuteilung einer Unternehmensnummer
- Identifizierung bei der MwSt.
- Beantragung aller anderen Genehmigungen, die für gewisse Tätigkeiten erforderlich sind
- Anschluss an das Selbständigenstatut
- Anschluss an unser Sozialsekretariat und an unsere Kasse für Familienbeihilfen, wenn Sie Personal einstellen
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