Ich erbringe in Belgien Dienstleistungen
Es steht fest: Sie wollen den belgischen Markt erobern.
Sie wollen sich jedoch (noch) nicht in unserem Land niederlassen, um Ihr Vorhaben umzusetzen.
Von Ihrem Heimatland aus wollen Sie Ihre Dienstleistungen auf dem anvisierten Markt verkaufen.
Formalitäten
Selbst wenn Sie sich nicht in Belgien niederlassen, verpflichten die Dienstleistungen, die Sie in Belgien erbringen, Sie zur Beachtung gewisser Formalitäten:
- Ausstellung eines Nachweises der unternehmerischen Fähigkeiten
- Genehmigungsantrag für Wandergewerbe/Schausteller
- Überprüfung des geltenden Sozialstatuts bei der Sozialversicherungskasse
- Sonstige Genehmigungen in Bezug auf die ausgeübten Tätigkeiten
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