Zweigniederlassung
Sie möchten, dass Ihr Unternehmen seine Tätigkeiten ganz oder teilweise in Belgien ausübt. Sie haben Ihre Betriebsniederlassung gewählt und die Person ernannt, die Sie in unserem Land vertreten soll. Ihr Unternehmen will im Ausland (Belgien) Fuß fassen, aber Sie wollen keine Gesellschaft belgischen Rechts gründen: daher gründen Sie eine Zweigniederlassung.
Bedingungen
- Eine regelmäßige Tätigkeit in Belgien
- Eine Adresse
- Ein Verantwortlicher, der befugt ist, das ausländische Unternehmen gegenüber Dritten zu verpflichten.
Formalitäten
- Beschluss der Generalversammlung Ihres Unternehmens zur Gründung einer Zweigniederlassung, mit Beschreibung der Tätigkeit und der Befugnisse der bevollmächtigten Person, die das Unternehmen in Belgien vertritt.
- Veröffentlichung des Protokolls dieses Beschlusses im Belgischen Staatsblatt.
- Prüfung des Zugangs zum Beruf
- Genehmigungsantrag für Wandergewerbe/Schausteller
- Eintragung in die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) und Zuteilung einer Unternehmensnummer
- Identifizierung bei der MwSt.
- Beantragung aller anderen Genehmigungen, die für gewisse Tätigkeiten erforderlich sind
- Anschluss an das Selbständigenstatut
- Anschluss an unser Sozialsekretariat und an unsere Kasse für Familienbeihilfen, wenn Sie Personal einstellen
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