Ich starte

Bereit, loszulegen? An wen wenden Sie sich, um die Formalitäten für die Unternehmensgründung zu erledigen?

Der Unternehmensschalter UCM ist der ideale Partner, um Ihre Formalitäten zu erledigen:

Er kann auch für Ihr Projekt spezifischere Schritte durchführen, z. B. Ihre Berufskarte beantragen, wenn Sie Ausländer sind.

Tatsächlich muss eine Person, die in Belgien eine selbständige Tätigkeit ausüben möchte und nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, in bestimmten Fällen zuvor eine Berufskarte beantragen. Das gilt für Ausländer, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz sind. In bestimmten Fällen kann er auch von der Pflicht, über eine Berufskarte zu verfügen, befreit sein.

Schließlich profitieren Sie bei unserem Unternehmensschalter auch von der Expertise der verschiedenen UCM-Dienste, damit alle Fragen beantwortet werden können, die sich ein (künftiger) Selbständiger stellt. Kontaktieren Sie uns!

Möchten Sie Dienstleistungen in Belgien erbringen, ohne sich dort niederzulassen?

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen? Sind Sie betroffen?

Sie sind betroffen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in Belgien ausüben möchten ohne dort eine Tochtergesellschaft, Zweigstelle oder Betriebsstätte zu errichten. Zum Beispiel: Sie sind ein französischer Markthändler und nehmen an Märkten in Belgien teil, eine luxemburgische Friseurin, die Hausbesuche bei Kunden in Belgien macht, oder Sie sind ein in Frankreich wohnhafter Maurer und führen eine Baustelle in Belgien aus.

Welche Verpflichtungen haben Sie?

Zugang zum Beruf?

Sie müssen sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter wenden, um die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung der folgenden Tätigkeiten zu erhalten:

Umsatzsteuer

Sie müssen sich nicht an einen zugelassenen Unternehmensschalter wenden, wenn Sie keine dieser regulierten Tätigkeiten ausüben, es sei denn, Sie sind in Belgien umsatzsteuerpflichtig und wünschen Unterstützung bei Ihrem Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Vorübergehende und gelegentliche Leistungen

Wenn Sie vorübergehend und gelegentlich auf belgischem Hoheitsgebiet tätig werden möchten, können Sie gemäß der Richtlinie 2005/36/EG von der Pflicht befreit sein, die beruflichen Qualifikationen nachzuweisen, die sich auf die oben genannten reglementierten Tätigkeiten beziehen. Gegebenenfalls müssen Sie sich an einen Unternehmensschalter wenden, um zu überprüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind.

Berufskarte

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) sind, ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit an die Erteilung einer Berufskarte gebunden. Der Antrag wird über den Unternehmensschalter gestellt, wenn Sie ein Zertifikat über die Eintragung in das Ausländerregister mit befristeter Dauer besitzen. Bei Fehlen eines Aufenthaltstitels müssen Sie Ihren Antrag über die diplomatische Vertretung eines Landes einreichen, in dem Ihnen ein Aufenthalt gestattet ist.

Medizinische Berufe

Wenn Sie eine medizinische oder paramedizinische Tätigkeit ausüben, die eine INAMI-Nummer erfordert, müssen Sie sich ausschließlich an das INAMI (Nationales Institut für Kranken- und Invaliditätsversicherung) wenden.

Unternehmensschalter - Tarife 2026