Ich stelle meine Tätigkeit ein
Ich stelle meine Tätigkeit in Belgien ein, was muss ich tun? Die Beendigung Ihrer Tätigkeit in Belgien verpflichtet Sie, bestimmte administrative Verfahren einzuhalten.
Wenn Sie als natürliche Person tätig waren
Sie müssen beim Unternehmensschalter Ihre Löschung im Unternehmensregister (BCE) und die Schließung Ihrer Akte bei der Sozialversicherungskasse beantragen.
Je nach Tätigkeitsbereich müssen auch andere Stellen benachrichtigt werden (Umsatzsteuer, AFSCA ...).
Die Abmeldung der Umsatzsteuer ist ein obligatorischer Schritt. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. UCM kann das für Sie übernehmen…
Wenn Sie in einer Gesellschaft tätig waren
Wenn Sie die Gesellschaft verlassen und jede selbständige Tätigkeit einstellen, sind die Formalien dieselben wie bei einer natürlichen Person.
Ein Besuch beim Unternehmensschalter ist erforderlich, und weitere Formalien könnten je nach Besonderheit Ihrer Tätigkeit obligatorisch sein.
Wenn Ihre Gesellschaft ihre Tätigkeit vollständig einstellt, vergessen Sie nicht, die Akte Ihrer Gesellschaft bei unserer Sozialversicherungskasse zu schließen.
Das Einstellen der Tätigkeiten innerhalb Ihrer Gesellschaft und die Beendigung Ihrer Gesellschaft als solche sind zwei verschiedene Dinge.
Die Einstellung der Tätigkeit kann vorübergehend sein: die Gesellschaft bleibt bestehen.
Die Beendigung Ihrer Gesellschaft erfordert ihre Auflösung und Liquidation. Am Ende des Verfahrens wird sie nicht mehr bestehen.
In jedem Fall begleitet Sie unser Unternehmensschalter.
Unternehmensschalter - Tarife 2026